Auslands-Krankenversicherung

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht
Wenn ein Mitarbeiter auf Wunsch seines Arbeitgebers ins Ausland geht, trägt dieser gemäß § 17 SGB V, Sozialgesetzbuch, grundsätzlich das Kostenrisiko im Krankheitsfall, und zwar auch für die mitreisenden Familienangehörigen.

Der Arbeitgeber kann von den gesetzlichen Krankenkassen die ihm dabei entstandenen Kosten maximal in der Höhe erstattet bekommen, in der sie ihm im Inland angefallen wären.

Folglich liegt ein ausreichender Versicherungsschutz mehr noch als für den Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers.

GKV mit Lücken
Für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen und Betriebskrankenkassen besteht oft kein ausreichender Versicherungsschutz.

Der Gesetzgeber hat strenge Anforderungen erhoben, unter denen bei beruflichen Auslandseinsätzen wie auch Urlaubsreisen Leistungen für Behandlungen im Ausland erbracht werden dürfen.

Für viele Länder Osteuropas, Nord- und Südamerikas, Afrikas, Australiens, Asiens und Israel besteht generell kein Versicherungsschutz.

Private (Inlands-)Versicherungen meist zeitlich begrenzt und/oder teuer
Auch Privatversicherte müssen im Ausland genauer auf das Kleingedruckte achten. Viele Versicherungsgesellschaften begrenzen den Versicherungsschutz zeitlich, zumindest bei Aufenthalten außerhalb Europas oder erheben saftige Beitragszuschläge.

Bei kurzen Auslandsreisen ist zudem auf den Einschluss des Rücktransports bei schweren Krankheiten zu achten. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung kann darüber hinaus den Anspruch auf Beitragsrückerstattungen erhalten helfen

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen dem Arbeitnehmer nur Krankentagegeldleistungen erbringen, wenn dieser weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterstellt ist. Die Lohnfortzahlung ist dadurch nur in einem Land garantiert, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Außerdem sind nur sehr wenige private Gesellschaften grundsätzlich bereit, eine Krankentagegeldversicherung im Ausland fortzuführen. Sie begrenzen die Versicherbarkeit zeitlich.

Der Arbeitgeber steht daher in der besonderen Verantwortung für eine zufriedenstellende Lösung zu sorgen.

Lösungen für Kinder finden
Nach Beendigung ihrer Ausbildung scheiden Kinder im Ausland aus der Krankenversicherung ihrer Eltern aus. Für sie sind eigene Lösungen zu finden.

Ausländische internationale Versicherer bieten selten einen vergleichbaren Schutz
Entgegen mancher inländischen Kritik genießt das deutsche Versicherungswesen weltweit einen exzellenten Ruf.

Die Versicherungsbedingungen gelten als sehr verbraucherfreundlich. Auch im Ausland legen daher viele Deutsche Wert auf eine Absicherung durch deutsche Versicherer oder zumindest auf ähnliche Bedingungen. Diese können jedoch internationale Versicherer nicht immer bieten.

Pflegeversicherung – keine Leistung im Ausland
Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Pflege-Versicherungspflicht ausscheiden, können innerhalb eines Monats für sich und mitreisende Familienmitglieder einen Antrag auf Weiterversicherung stellen.

Privat Versicherte können durch eine Anwartschaftsversicherung ihre Ansprüche aufrechterhalten.

In beiden Fällen allerdings gilt: Im Ausland besteht kein Leistungsanspruch. Dieser lebt erst mit der Rückkehr nach Deutschland wieder auf.

 

Auslands-Krankenversicherung

Auslands-Krankenversicherung

Gesundheitsversorgung ohne Kompromisse

Die Gesundheit ist für uns alle das wichtigste Gut. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sie im Ausland leben und arbeiten oder verreisen. Häufig sind die Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung im Ausland teuer, in vielen Ländern zudem von geringem Standard.

Der bestehende Versicherungsschutz reicht zur Deckung des gewohnten Gesundheitsstandards nicht aus.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderten internationalen Krankenversicherungsschutz von höchstem Standard, mit individuellen Anpassungsmöglichkeiten an Ihre persönlichen Bedürfnisse. Und dies alles zu vernünftigen Beiträgen.

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Unfall-/ Invaliditätsversicherung

Unfall-/ Invaliditätsversicherung

Ein Unfall mit Folgen und was dann?

Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen – sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch zu Hause. Weit über die Hälfte der Unfälle ereignen sich im Freizeit- und Haushaltsbereich, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland stellt lediglich eine Basisversorgung dar und reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.

Insbesondere Selbstständige, Hausfrauen, Senioren, Schüler, Schülerinnen und Kleinkinder besitzen überhaupt keinen gesetzlichen Unfallschutz. Für sie ist eine private Unfallversicherung unentbehrlich.

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Berufsunfähigkeits- versicherung

Berufsunfähigkeits- versicherung

BU – eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt

Ein Großteil aller Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsfälle werden durch Krankheiten verursacht, nur ein Bruchteil durch Unfälle. Dabei dominieren Herz-/ Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden, Krankheiten an Nerven oder Psyche, Tumorerkrankungen sowie innere Krankheiten. Für Erwerbstätige ist daher eine Unfall-/Invaliditätsversicherung in der Regel nicht ausreichend.

Viele Verbraucherverbände, Versicherungsratgeber und auch die Stiftung Warentest erachten daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung als sehr wichtig.

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Renten-/  Lebensversicherung

Renten-/ Lebensversicherung

Lebens- und Rentenversicherung

Private Vorsorge zu treffen wird immer wichtiger. Staatliche Renten zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung werden künftig in Deutschland wie auch vielen anderen Ländern nicht mehr ausreichen, um die Einkommenslücken zu schließen. Diese entstehen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess oder beim vorzeitigen Ableben des Familienversorgers.

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