Lebens- & Rentenversicherung

Mögliche Versicherungen gibt es in verschiedenen Formen, als

  • Kapitallebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung

Mit der Risiko- und der Kapitallebensversicherung wird das Todesfallrisiko abgedeckt. Die private Rentenversicherung, die Kapitallebensversicherung oder die fondsgebundene Lebensversicherung dienen (auch) der Altersvorsorge oder der Kapitalanlage.

Die Kapitallebensversicherung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist nach wie vor die meist verbreitete Form der Lebensversicherung. Sie ist einerseits finanzieller Schutz für die Familie im Todesfall des Versorgers, zum anderen wird für den Erlebensfall ein Versorgungskapital angesammelt.

Um den gewünschten Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können, ist es dringend erforderlich, mit einem frühzeitigen Vermögensaufbau zu beginnen. Die private Vorsorge ist wichtiger denn je geworden.

Die Besteuerung des Kapitalertrages (= Ablaufleistung minus Beitragssumme) erfolgt zu 50 %, wenn die Laufzeit 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt. Ansonsten erfolgt eine volle Besteuerung der Kapitalerträge. Todesfallleistungen sind nicht zu versteuern.

Die Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall der versicherten Person in einem vertraglich fixierten Zeitraum mit einer festgelegten Versicherungssumme. Diese wird im Todesfall an die Bezugsberechtigten ausbezahlt. Bei dieser Versicherungsform wird kein Kapital für den Erlebensfall gebildet. Sie ist daher die kostengünstigste Form der finanziellen Absicherung im Todesfall und besonders geeignet für junge Familien.
In der Regel wird ein Umtauschrecht angeboten innerhalb der ersten zehn Jahre. Während dieser Zeit können Sie die Risikolebensversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln.

Die Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung dient in erster Linie zum Vermögensaufbau und der finanziellen Absicherung im Alter. Da kein Todesfallrisiko versichert wird, ist die Rendite bei der Rentenversicherung in der Regel höher als bei der Kapitallebensversicherung.

Die üblichen Formen der Leistung bei Vertragsablauf sind die Kapitalauszahlung oder die Leibrente, die der versicherten Person lebenslang bezahlt wird. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Rentenversicherung) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrages (sofort beginnende Rente) erworben werden. Wenn die Rente als Kapitalabfindung ausbezahlt wird sind die Erträge zu 50 % zu versteuern falls die Laufzeit mindestens 12 Jahre betragen hat und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt. Bei einer Leibrente muss nach Rentenbeginn der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem im Monat des Rentenbeginns vollendeten Lebensjahr des Versicherten und bleibt während der gesamten Rentenbezugszeit unverändert.

Die fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung wird wie die kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- oder Erlebensfall der versicherten Person abgeschlossen. Der nach Abzug des Risikodeckungsanteiles und der Verwaltungskosten verbleibende Sparanteil wird in Investmentanteilen angelegt. Der Versicherungsnehmer kann die Auswahl dieser Fonds häufig in gewissem Rahmen selbst bestimmen und auch während der Laufzeit ändern.

Eine garantierte Versicherungsleistung wie bei der Kapitallebensversicherung am Ende der Laufzeit gibt es bei den fondsgebundenen Versicherungen nicht.

Auch bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen sind die Erträge zu 50 % zu versteuern sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre betragen hat und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Ansonsten erfolgt eine volle Besteuerung der Kapitalerträge.

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist interessant für vermögende Versicherungsnehmer, die finanziell abgesichert die Steuervorteile eines Lebensversicherungsvertrages nutzen wollen, oder für jüngere, renditebewusste Versicherungsnehmer, da bei längeren Laufzeiten das Anlagerisiko minimiert ist.

 

Auslands-Krankenversicherung

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Gesundheitsversorgung ohne Kompromisse

Die Gesundheit ist für uns alle das wichtigste Gut. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sie im Ausland leben und arbeiten oder verreisen. Häufig sind die Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung im Ausland teuer, in vielen Ländern zudem von geringem Standard.

Der bestehende Versicherungsschutz reicht zur Deckung des gewohnten Gesundheitsstandards nicht aus.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderten internationalen Krankenversicherungsschutz von höchstem Standard, mit individuellen Anpassungsmöglichkeiten an Ihre persönlichen Bedürfnisse. Und dies alles zu vernünftigen Beiträgen.

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Ein Großteil aller Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsfälle werden durch Krankheiten verursacht, nur ein Bruchteil durch Unfälle. Dabei dominieren Herz-/ Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden, Krankheiten an Nerven oder Psyche, Tumorerkrankungen sowie innere Krankheiten. Für Erwerbstätige ist daher eine Unfall-/Invaliditätsversicherung in der Regel nicht ausreichend.

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Private Vorsorge zu treffen wird immer wichtiger. Staatliche Renten zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung werden künftig in Deutschland wie auch vielen anderen Ländern nicht mehr ausreichen, um die Einkommenslücken zu schließen. Diese entstehen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess oder beim vorzeitigen Ableben des Familienversorgers.

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